Fördermöglichkeiten & Zuschüsse
für die Badsanierung


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Badsanierung - mit Zuschuss vom Staat

Die deutschen verbringen im Durschnitt ca. 40 Minuten pro Tag im Bad. Jedoch ist es für einige oftmals kein schönes Erlebnis. Eine Statistik aus dem Jahr 2012 zeigt, dass 27% der Bäder bereits über 25 Jahre alt sind. Da kann man von Wellness überhaupt nicht sprechen. Wenn Sie Ihr Bad sanieren möchten können Sie auf staatliche Zuschüsse setzen.

Zuschüsse und Förderungen für die Badsanierung nutzen

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Sanierung des Badezimmers eine lohnende Investition sein kann und es gibt auch viele Möglichkeiten zur Förderung. Insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit Pflegebedarf oder Behinderungen können von einer Vielzahl von Finanzierungsoptionen profitieren. Dabei reichen die Fördermöglichkeiten von der KfW und der Kranken- oder Pflegeversicherung bis hin zu Sozialhilfeträgern und der Unfall- oder Rentenversicherung. In einigen Fällen kann eine Badsanierung sogar steuerlich geltend gemacht werden. Mit diesen vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten steht einer barrierefreien, altersgerechten und komfortablen Badezimmergestaltung nichts mehr im Wege.

Wissenswertes zur Badsanierung durch KfW-Förderung und Kredit

Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, um Ihre Badsanierung zu realisieren, darunter auch interessante Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Förderung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Zuschüssen und Krediten. Insbesondere im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ können Sie Ihre Badezimmermodernisierung durchführen und somit die Barrierefreiheit und den Wohnkomfort erhöhen. Als Experten auf dem Gebiet der Badsanierung geben wir Ihnen gerne einen Überblick über die Fördermöglichkeiten der KfW.

Barrierefreies Badezimmer mit KfW-Zuschuss

Für eine Badsanierung bietet die KfW attraktive Fördermöglichkeiten, insbesondere durch den Investitionszuschuss KfW 455-B. Mit diesem Programm können Umbaumaßnahmen finanziert werden, um Barrieren im Badezimmer zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, bevor man den Förderungszuschuss beantragen kann.

Es sollte berücksichtigt werden, dass die KfW-Förderung durch Zuschuss von begrenzt verfügbaren Fördermitteln abhängig ist. Vorab kann man sich auf der Seite des Zuschusses KfW 455-B über die Verfügbarkeit der Fördermittel informieren oder sich für den Newsletter anmelden. Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden und alle Angebote der am Umbau beteiligten Firmen, vom Planer bis zum Installateur, beinhalten.

Bei „Bad & Balkon“ als Komplettbadanbieter können alle Leistungen aus einer Hand erbracht werden, weshalb unser Festpreisangebot bzw. Modernisierungsvertrag genügt. Die KfW hat zusätzliche Anforderungen und förderbare Umbaumaßnahmen, die im entsprechenden Merkblatt zu finden sind.

Der KfW-Kredit

Es gibt eine weitere Möglichkeit, die Renovierung des Badezimmers zu finanzieren: der Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen. Anders als der Zuschuss ist dieser unabhängig von Fördermitteln. Das Darlehen richtet sich an alle, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort verbessern und sich vor Einbruch schützen wollen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie beim Zuschuss und das Darlehen gilt für alle förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter. Dank vergleichbar guter Konditionen ist eine Finanzierung mit KfW-Kredit eine Überlegung wert. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner wie Ihre Hausbank oder eine Sparkasse gestellt. Beachten Sie jedoch, dass sich der Kredit 159 nicht mit dem Zuschuss 455-B kombinieren lässt.

Badezimmer altersgerecht umbauen - Zuschuss Krankenkasse

Besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse an den Kosten für eine Badsanierung beteiligt ist, wenn man noch keinen Pflegegrad hat, oder ist dies ausschließlich über die Beantragung einer Pflegestufe und den damit verbundenen Zuschuss von der Pflegekasse möglich?

Welchen Zuschuss erhält man von der Krankenkasse für ein seniorengerechtes Bad?

Die Kosten für eine Badsanierung oder Badrenovierung werden von der Krankenkasse nur begrenzt unterstützt. Stattdessen übernimmt sie eher die Kosten für Hilfsmittel oder die Anpassung von Sanitäranlagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten von Bad-Hilfsmitteln übernimmt?

Es ist wichtig, dass ein medizinischer Bedarf für das benötigte Hilfsmittel durch den Arzt bestätigt und im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgeführt ist.

Einige der Hilfsmittel, für die die Krankenkasse bei der altersgerechten Badgestaltung Zuschüsse gewährt, sind zum Beispiel Bade- und Duschhilfen, Badewannenfilter, Duschgriffe, Badewannensitze, Duschliegen und andere.

Wenn Sie weitere Fragen zu Hilfsmitteln haben, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem behandelnden Arzt sprechen.

Wenn diese Hilfsmittel nicht ausreichen und eine altersgerechte Badrenovierung unvermeidlich ist, sollten Sie prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf einen Pflegegrad haben. In diesem Fall kann Ihnen die Pflegekasse finanzielle Unterstützung für einen seniorengerechten Umbau Ihres Badezimmers gewähren.

Pflegekasse - bis zu 4.000 Euro, bereits ab Pflegegrad 1

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Badrenovierung haben können. Eine solche Sanierung kann Ihnen mehr Selbstständigkeit ermöglichen und Ihre Pflegeperson entlasten. Es könnte sogar dazu beitragen, dass Sie in Ihrem eigenen Zuhause bleiben können. Für jede Person und jedes Projekt können Sie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen, der auch für mehrere Einzelschritte der Renovierung genutzt werden kann. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden. Vor Beginn der Baumaßnahme ist es wichtig, dass Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Der medizinische Dienst (MD) oder Ihre Fachpflegekraft, wie zum Beispiel der ambulante Pflegedienst, muss die Durchführung des Umbaus befürworten oder vorschlagen, damit Sie den Zuschuss erhalten können. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, jedoch gilt dieser Vorschlag als Antrag. Die Pflegeversicherung benötigt einen Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahmen. Es kann vorkommen, dass in Ihrem Fall ein anderer Kostenträger, wie zum Beispiel die Unfall- oder Rentenversicherung, für die Kostenübernahme verantwortlich ist. Die Zuständigkeit wird in diesem Fall geprüft.

Fordern Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an, um die behindertengerechte Renovierung Ihres Badezimmers zu finanzieren. Ein barrierefreies Badezimmer bildet die Basis für ein selbstbestimmtes Leben.

Unabhängig davon, für welche Förderung Sie sich entscheiden, sind unsere Fachleute von „German Bad“ jederzeit für Sie da, um Ihnen bei Fragen zur Badrenovierung weiterzuhelfen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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